Verantwortlich für die Einhaltung dieser Richtlinien ist unser Hygienebeauftragte bzw. die von ihm zur Prüfung eingesetzten Personen.
(Es gilt zur Zeit folgende Verordnung: Basisschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 29.03.2022)
1. Die Mund-/Nasenmaske (FFP 2) kann weiterhin im Bereich der Sportanlage sowie der Umkleidekabinen getragen werden.
Beim aktiven Tischtennisspiel an der Platte entfällt wie bisher die Maskenpflicht.
(und für die Spaßvögel unter uns --- im Duschbereich dürft ihr sie, wenn ihr wollt, auch aufbehalten !!!!)
2. Begrüßung, Abstand, Körperkontakt, Abklatschen usw. sind weiterhin auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
3. Die Kontaktdaten werden nicht mehr erfasst.
4. Bei Spielen in anderen Sportstätten sind die Vorgaben der Heimmannschaften zu beachten.